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Wie geht das mit dem Krankenkassenzuschuss?

Seit Januar 2014 prüft und zertifiziert die Zentrale Prüfstelle Prävention Präventionskurse nach § 20 Abs. 1 SGB V und vergibt das Prüfsiegel Deutscher Standard Prävention (siehe rechts). Dabei wird nach dem aktuellen Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes geprüft.
Meine, als bezuschussbar gekennzeichneten Kurse sind damit von sehr vielen Krankenkassen anerkannt (siehe unten).
Die übliche Vorgehensweise: Du meldest dich für einen Kurs an, bezahlst die Gebühr (derzeit 139€ für einen Kurs à 10 Stunden) und bekommst eine Quittung.
Nach Ablauf des Kurses bekommst du von mir eine Teilnahmebescheinigung.
Beides reichst du bei deiner Krankenkasse ein und erhälst einen Teil der Gebühr von der Kasse zurück erstattet.
Normalerweise verlangt die Kasse, dass du mindestens 8 von 10 Stunden auch tatsächlich besucht hast.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der der jeweiligen Kasse ab. Manche zahlen 80% der Gebühr, manche übernehmen einen bestimmeten Betrag (z.B. 80€ pro Kurs).
Normalerweise ist die Anzahl der bezuschussbaren Kurse pro Kalenderjahr beschränkt (z.B. auf zwei Kurse pro Jahr, die bezuschusst werden).
Möchtest du schon im Vorfeld Genaueres wissen, so frage bitte bei deiner Krankenkasse an.
Die unten genannten Kassen sind zur jeweiligen Homepage verlinkt. Ist deine Kasse nicht dabei, so rufst du am besten an, um zu erfragen, ob du einen Zuschuss bekommen kannst. Verweise dabei auf die Zentrale Prüfstelle Prävention!

Prüfsiegel
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